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Verkehrsamt: Aufgaben, Öffnungszeiten und Kontakt

Henry Harry Cooper Bennett • 2026-07-06 • Gepruft von Hannah Fischer

Ein neues Auto, der Umzug in einen anderen Kanton oder der erste Führerschein – irgendwann steht jeder vor der Tür einer Zulassungsstelle. In Deutschland heißt sie Straßenverkehrsamt, in der Schweiz Verkehrsamt, in Österreich Zulassungsstelle. Die Unterschiede zwischen den drei Ländern sind größer, als viele denken – und wer die richtige Anlaufstelle kennt, spart Zeit und Nerven.

Hauptaufgabe: Zulassung von Fahrzeugen und Führern ·
Zuständiger Kanton (Beispiel): Schwyz ·
Behördenart: Kantonale Behörde (Schweiz) / Kreisbehörde (Deutschland)

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob die genauen Gebühren identisch sind, ist nicht belegt
  • Die genauen Öffnungszeiten variieren je nach Standort
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht

Fünf Länder, drei Bezeichnungen, ein Zweck – die folgende Tabelle zeigt die grundlegenden Unterschiede auf einen Blick.

Merkmal Deutschland Schweiz Österreich
Offizielle Bezeichnung Straßenverkehrsamt Verkehrsamt Verkehrsamt (Polizei)
Zuständigkeit Landkreis Kanton Polizei
Beispiel Main-Tauber-Kreis Kanton Schwyz Verkehrsamt Wien
Online-Zulassung i-Kfz möglich Teilweise Teilweise
Zuständige Ebene Kommunal Kantonal Landespolizei
Die Implikation: Wer umzieht oder ein Fahrzeug anmeldet, muss immer die lokale Behörde kennen – und die heißt je nach Land und Region anders.

Was ist ein Verkehrsamt?

Ein Verkehrsamt ist die staatliche Stelle, die für die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrern zuständig ist. In der Schweiz wird sie als kantonales Strassenverkehrsamt bezeichnet, in Deutschland als Straßenverkehrsamt, in Österreich als Zulassungsstelle der Polizei. Die Kernaufgabe ist jedoch überall dieselbe: die Sicherheit im Straßenverkehr durch Prüfung und Registrierung zu gewährleisten.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Krux

In Deutschland gibt es rund 700 Kfz-Zulassungsstellen (Bußgeldkatalog.de – Ratgeberportal Verkehrsrecht). Die schiere Anzahl bedeutet: Bürger müssen genau wissen, welche Stelle für ihren Wohnort zuständig ist – sonst stehen sie vor der falschen Tür.

Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

Der grösste Unterschied liegt in der Organisation. In der Schweiz ist das Strassenverkehrsamt eine rein kantonale Behörde – jedes Kanton hat sein eigenes Amt, zum Beispiel das Verkehrsamt des Kantons Schwyz (Kanton Schwyz – Baudepartement). In Deutschland ist das Straßenverkehrsamt auf Kreisebene angesiedelt, also beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung (Landkreis Dahme-Spreewald – Straßenverkehrsamt). In Österreich wiederum sind die Zulassungsstellen der Polizei unterstellt – das Verkehrsamt Wien ist eine Dienststelle der Bundespolizei (Polizei Wien – Bürgerservice).

Ein weiterer Unterschied: In Österreich wurden Kompetenzen von amtlichen Zulassungsstellen an private Kfz-Versicherungsgesellschaften übertragen (Wikipedia – Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde). Das bedeutet, dass die Zulassung in Österreich auch bei Versicherungsbüros erfolgen kann – ein Modell, das es in Deutschland und der Schweiz nicht gibt.

Der Trade-off: Die österreichische Lösung ist bequemer, aber die Gebühren und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherung. In Deutschland und der Schweiz bleibt die Behörde die alleinige Anlaufstelle – dafür ist der Prozess einheitlicher.

Wie finde ich das zuständige Verkehrsamt?

Die zuständige Stelle hängt vom Wohnort ab. In Deutschland ist das Landratsamt oder die Stadtverwaltung des Landkreises zuständig, in der Schweiz das kantonale Verkehrsamt, in Österreich die Polizei des Bundeslandes.

Zuständigkeit nach Wohnort

Online-Suche nach Behörden

Die einfachste Methode, die richtige Stelle zu finden, ist die Suche nach “Verkehrsamt” plus dem Wohnort. Die Schweizer Bundesverwaltung empfiehlt, Öffnungszeiten über ein Verzeichnis zu filtern (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)). In Deutschland helfen die Seiten der Landkreise, in Österreich die Website der Polizei.

Der Punkt: Wer einfach “Verkehrsamt [Stadt]” googelt, findet in der Regel die offizielle Seite. Wichtig ist, auf die Endung .de, .ch oder .gv.at zu achten – nur dort gibt es verbindliche Informationen.

Welche Dienstleistungen bietet das Verkehrsamt?

Die Dienstleistungen sind in allen drei Ländern ähnlich, aber die Bezeichnungen und Prozesse unterscheiden sich.

Fahrzeugzulassung

Die Hauptaufgabe ist die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr. Dazu gehören die Anmeldung, Abmeldung, Umschreibung und die Ausgabe von Kennzeichen. In Deutschland umfasst das auch die Kennzeichenreservierung und die Eintragung technischer Änderungen (Bußgeldkatalog.de – Ratgeber zur Kfz-Zulassung). In der Schweiz kommt die Verrechnung der Fahrzeugsteuern hinzu (asa.ch – Dachverband der Strassenverkehrsämter).

Führerscheinanträge

Das Verkehrsamt stellt Führerscheine aus, verlängert sie und nimmt Prüfungen ab. In der Schweiz ist das Strassenverkehrsamt für die Ausstellung des Führerausweises zuständig (autodriver.ch – Schweizer Fahrschulportal). In Österreich ist die Polizei der Ansprechpartner (Polizei Wien – Führerschein).

Formulare und Gebühren

Die meisten Formulare stehen online zum Download bereit. Die Gebühren variieren je nach Kanton, Kreis oder Bundesland – einheitliche Sätze gibt es nicht. In Deutschland sind die Gebühren in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt, in der Schweiz legen die Kantone die Sätze fest.

Was zu beachten ist

Nicht alle Dienststellen bieten Leistungen für Private und Firmen an (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)). Vor dem Besuch sollte man prüfen, ob die gewünschte Leistung angeboten wird – das spart einen unnötigen Weg.

Wie beantrage ich einen Führerschein oder eine Fahrzeugzulassung?

Die Antragsverfahren sind in den drei Ländern ähnlich, aber es gibt wichtige Unterschiede bei den Dokumenten und den digitalen Optionen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Fahrzeugzulassung

  1. Zuständiges Amt ermitteln: In Deutschland das Straßenverkehrsamt des Landkreises, in der Schweiz das kantonale Verkehrsamt, in Österreich die Zulassungsstelle der Polizei.
  2. Termin vereinbaren: Viele Ämter verlangen eine vorherige Terminbuchung. In Deutschland ist das oft online möglich, in der Schweiz über die kantonale Website.
  3. Dokumente zusammenstellen: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), eVB-Nummer der Versicherung (in Deutschland) – STVA.de – Dokumentenliste.
  4. Formulare ausfüllen: Die Antragsformulare stehen meist online zum Download bereit. In Deutschland ist das i-Kfz-Verfahren die digitale Alternative (Bußgeldkatalog.de – i-Kfz).
  5. Gebühren bezahlen: Die Gebühr wird vor Ort oder online entrichtet. Die Höhe hängt von der Art der Zulassung und dem Standort ab.
  6. Kennzeichen aushändigen lassen: Nach der Zulassung erhält man die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung.
Der Haken: Die Online-Anträge sind noch nicht flächendeckend verfügbar. In Deutschland ist i-Kfz für die Fahrzeugzulassung schon weit verbreitet, aber für den Führerschein gibt es noch kein einheitliches digitales Verfahren. In der Schweiz hängt der Digitalisierungsgrad vom Kanton ab.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Führerschein

  1. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs absolvieren: Vor der Antragstellung müssen ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden.
  2. Antrag beim Verkehrsamt stellen: Persönlich oder online, je nach Angebot der Behörde. In Österreich ist die Polizei der Ansprechpartner (Polizei Wien – Führerscheinantrag).
  3. Dokumente einreichen: Personalausweis, biometrisches Passfoto, Nachweis über Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs, ggf. alter Führerschein.
  4. Gebühr bezahlen: Die Gebühr für die Ausstellung beträgt in Deutschland etwa 35–50 Euro, in der Schweiz zwischen 40 und 80 Franken, in Österreich rund 50–70 Euro.
  5. Führerschein abholen oder zusenden lassen: Die Ausstellung kann 2–4 Wochen dauern.

Welche Öffnungszeiten und Kontaktdaten haben die Verkehrsämter?

Die Öffnungszeiten variieren stark – von Standort zu Standort und von Land zu Land. Die folgende Übersicht zeigt drei konkrete Beispiele.

Verkehrsamt Schwyz

Das Verkehrsamt des Kantons Schwyz ist für die Zulassung von Führern und Fahrzeugen sowie für die periodische Prüfung von Fahrzeugen und Schiffen zuständig (Kanton Schwyz – Baudepartement). Die Öffnungszeiten sind auf der kantonalen Website sz.ch veröffentlicht. In der Regel ist das Amt montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung geöffnet.

Verkehrsamt Wien

Das Verkehrsamt Wien befindet sich in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien. Es ist Teil der Polizei und für Führerscheinangelegenheiten sowie Zulassungen zuständig (Polizei Wien – Bürgerservice). Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr, donnerstags bis 17:30 Uhr.

Verkehrsamt Pfäffikon

Die Gemeinde Pfäffikon (Kanton Schwyz) verfügt über ein eigenes Verkehrsamt. Die Adresse und E-Mail sind auf der Website der Gemeinde pfaeffikon.ch verfügbar (Gemeinde Pfäffikon – Verkehrsamt). Die Öffnungszeiten sind in der Regel an Werktagen von 8:00 bis 11:30 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung.

Die Konsequenz: Vor jedem Besuch sollte man die aktuellen Öffnungszeiten online prüfen – viele Ämter haben verkürzte Öffnungszeiten oder arbeiten nur mit Terminvereinbarung.

Bestätigte Fakten

  • Verkehrsamt in der Schweiz ist eine kantonale Behörde (Kanton Schwyz – Baudepartement)
  • Verkehrsamt Wien ist Teil der Polizei (Polizei Wien – Bürgerservice)
  • In Deutschland gibt es rund 700 Kfz-Zulassungsstellen (Bußgeldkatalog.de – Ratgeberportal Verkehrsrecht)
  • Das i-Kfz-Verfahren ermöglicht die Online-Zulassung in Deutschland (STVA.de – Informationsportal zur Kfz-Zulassung)
  • In Österreich wurden Kompetenzen an private Versicherungen übertragen (Wikipedia – Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)

Was unklar ist

  • Ob die genauen Gebühren identisch sind, ist nicht belegt
  • Die genauen Öffnungszeiten variieren je nach Standort
  • Wie lange die Bearbeitung im Einzelfall dauert, hängt vom Amt ab

„Der Aufgabenbereich des Verkehrsamtes umfasst die Zulassung von Führern und Fahrzeugen zum Verkehr, die periodische Prüfung von Fahrzeugen und Schiffen.”

– Kanton Schwyz, Beschreibung des Verkehrsamtes auf sz.ch (Kanton Schwyz – Baudepartement)

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt: Das Schweizer Modell mit kantonalen Strassenverkehrsämtern ist stark dezentralisiert, während Österreich mit der Polizei eine zentralere Lösung gewählt hat. Deutschland liegt mit seinen kreisgebundenen Ämtern dazwischen. Für Bürger, die in einem Land leben und in ein anderes ziehen, bedeutet das: Sie müssen sich jedes Mal neu orientieren.

Für alle, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ein Fahrzeug zulassen oder einen Führerschein beantragen möchten, ist die Entscheidung klar: Informieren Sie sich vorab auf der offiziellen Website Ihrer zuständigen Behörde, nutzen Sie Online-Dienste wo möglich, und planen Sie einen Termin ein – sonst riskieren Sie Wartezeiten oder einen unnötigen Weg.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Fahrzeug auch ohne Termin abmelden?

In vielen Fällen ja, aber die meisten Ämter empfehlen oder verlangen inzwischen eine Terminvereinbarung. Prüfen Sie die Website Ihrer zuständigen Behörde.

Welche Zahlungsmethoden akzeptiert das Verkehrsamt?

Die meisten Ämter akzeptieren Bargeld und EC-Karte. Kreditkarten werden seltener angenommen. Informieren Sie sich vorab auf der Website.

Benötige ich einen Ausweis für die Vorsprache?

Ja, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. In der Schweiz wird der Schweizer Ausweis oder Pass verlangt.

Gibt es Parkplätze am Verkehrsamt?

Die Parkplatzsituation variiert stark. In städtischen Ämtern sind Parkplätze oft begrenzt. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder informieren Sie sich vorab.

Kann ich Formulare online herunterladen?

Ja, die meisten Verkehrsämter bieten Formulare auf ihrer Website zum Download an. Das spart Zeit vor Ort.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Führerscheins?

In der Regel 2–4 Wochen. Bei Online-Anträgen kann es schneller gehen. Die genaue Dauer hängt vom Amt ab.

Was kostet die Fahrzeugzulassung?

Die Gebühren variieren je nach Standort und Art der Zulassung. In Deutschland liegen sie zwischen 20 und 50 Euro, in der Schweiz zwischen 30 und 80 Franken, in Österreich zwischen 40 und 70 Euro.

Kann ich mein Fahrzeug online abmelden?

In Deutschland ist das über das i-Kfz-Verfahren möglich. In der Schweiz und Österreich hängt es vom Kanton oder Bundesland ab.



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